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Zum Artikel „ Das Einmaleins der Beiträge“ in der AZ-Landskrone  vom 21. Juni


Die Behauptung von Frau Bläsius-Wirth „schließlich gebe es ja  das Ratsinformationssystem im Internet“ ist zwar richtig, nur die interessanten Teile, die Unterlagen für die Sitzungen, sind nur den Ratsmitgliedern zugänglich. Die Minimal-Protokolle sind dagegen wenig informativ, wie sich jeder auf der Seite der Verbandsgemeinde ansehen kann, sofern er die Protokolle findet, was gar nicht so einfach ist.

Frau Bläsius-Wirth über die „Informationsveranstaltung“ am  15 November bei der 10 Leute kamen:  „Die Resonanz ist da einfach nicht so groß“  und indirekt von der AZ zitiert: Vielleicht weil es nicht so einfach ist.

Was auf dieser Internetseite  gleich am Anfang zu lesen ist, wird von der AZ ignoriert. Hier können sie die sehr kleine Ankündigung in Rhein-Selz-Aktuell anschauen. Überschrift ist „ Informationsveranstaltung  zum Thema Straßenbaubeiträge in Rheinland-Pfalz und insbesondere zur Einführung des Abrechnungssytems der ‘ Wiederkehrenden Beiträge‘ “ (Hervorhebung vom Verfasser).  Dass in Guntersblum ein solches System eingeführt werden soll, wird mit keinem Wort erwähnt.

Wer eine solche Veranstaltung so in der Vorweihnachtszeit in Rhein-Selz-Aktuell kurzfristigst ankündigt (Die meisten Leser erfuhren davon nur 5 oder 6 Tage vorher), will gar nicht dass viele Bürger/innen kommen.  Diese Informationen standen der AZ auf dieser Internetseite gleich ganz am Anfang zur Verfügung.

Frau Bläsius-Wirth behauptet einfach, der Gemeindeanteil sei bei den Wiederkehrenden Beiträgen sogar höher. Dies ist schlicht falsch. Die Gemeinde ist bei Wiederkehrenden Beiträgen nur verpflichtet 20 % der Gesamtkosten zu übernehmen. Sie kann mehr zahlen, wenn sie dazu das Geld hat.  Ob sie im alten System ihren gesetzlich festgelegten Anteil wirklich übernommen hat, darf man bezweifeln. Die in der AZ zitierte Verbandsgemeindeverwaltung spricht von 25 bis 70 Prozent, wobei die Obergrenze von 70 % nicht der gesetzlichen Regelung entspricht, und die Untergrenze höher ist, als die Untergrenze  im System der Wiederkehrenden Beiträge.

Die Information der AZ, dass für die Landesstraßen in Guntersblum derzeit die Gemeinde die Kosten  trägt, ist falsch. Wie der Name Landesstraßen sagt, trägt das Land die Kosten dieser Straßen.

Für die AZ ist diese Internetseite eine Art Majestätsbeleidigung. Es wird behauptet: „Auch Nolls Webseite liest sich nicht gerade wie eine Erklärung aus der Sendung mit der Maus“. Natürlich nicht, die Bürger/innen von Guntersblum sind keine kleinen Kinder.  Aber irgendwie muss man ja die Menschen abhalten, etwas seriöseres, als in der AZ zu finden ist, zu lesen.

Es ist gute journalistische Praxis, sich anzuhören, was beide Seiten zu sagen haben. Mich hat die AZ nicht angerufen.

Es wird in der AZ so getan, als würde in der Internetseite die Einführung Wiederkehrender Beiträge grundsätzlich abgelehnt. Das ist überhaupt nicht der Fall. Bei der miserablen Finanzlage von Guntersblum wird das Straßensystem nur erhalten werden können, wenn entweder der Staat seiner Verantwortung gegenüber den Gemeinden gerecht wird oder die Bürger/innen mehr der Kosten übernehmen. Kritisiert wird, dass die Bürger/innen die notwendigen sachlichen Informationen nicht erhalten und nicht an der Diskussion beteiligt werden.    

Wenn Sie besser informiert werden wollen, als in der AZ-Landskrone, können Sie hier weiterlesen.