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Der  Gemeinderat will die Hauseigentümer/innen für die Erneuerung von Straßen kräftig zur Kasse bitten

Auf seiner nächsten Sitzung am 21. Juni will der Guntersblumer Gemeinderat die bisherige Ausgabenbeitragssatzung, in der die Verteilung der Kosten von Straßenerneuerungen zwischen Hauseigentümer/innen und Gemeinde geregelt wird, durch ein neuartiges Modell ersetzen. Erhebliche Lasten, die bisher von der Gemeinde getragen wurden, sollen auf die Hauseigentümer/innen verlagert werden. Dies hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 28. Mai empfohlen.

Wieder einmal sollen, wie bei der verabschiedeten Gestaltungssatzung für das Kerngebiet, unter Verletzung der Regelungen der Gemeindeordnung die Bürgerinnen und Bürger weder informiert noch in die Diskussion in einer Einwohnerversammlung einbezogen werden.

















Am Mittwoch, dem 15. November 2017 fand eine „Informationsveranstaltung“ statt, die in der Vorweihnachtszeit sehr klein und viel zu spät in der Rhein-Selz-Aktuell-Ausgabe der Vorwoche, die zwischen Mittwoch und Samstag die Bürgerinnen und Bürger erreicht, angekündigt wurde. Das gewünschte Ergebnis trat ein, nur 10 Bürgerinnen und Bürger waren anwesend. Sie hörten eine Propaganda-Information eines Mitarbeiters der Verbandsgemeinde für das neue Modell. Nachdem Sie auf dieser Internetseite die notwendigen Informationen bekommen haben, können Sie zum Schluss die Qualität der Information der Verwaltung anhand des Vortragsmanuskripts selbst beurteilen.


Inhalt

Das bewährte und logische System

Das neue System mit seinen Ungereimtheiten

Vergleich der finanziellen Wirkungen fehlt

Eine eigene Rechnung auf schwieriger Informationsbasis

Mehrbelastung der Hauseigentümer/innen um die Hälfte?

Hauseigentümer/innen stark befahrener Straßen hoch belastet

Warum es nur einen Abrechnungsbereich im neuen System gibt

Nur ein Abrechnungsbereich nicht generell verfassungsmäßig

Befreiung von Beitragspflicht im neuen System systemwidrig

Keine Beiträge der Hauseigentümer in manchen Bundesländern

Neues System ganz überwiegend in Klein- und Kleinstgemeinden

Interesse an wirtschaftlichen Lösungen sinkt im neuen System

Hauseigentümer mit finanziellen Problemen in beiden Systemen

Weniger Einkommensteuer im Haushalt der Gemeinden

Die „Informationen“ der Verbandsgemeinde zum Vergleich

Was können wir tun?


Das bewährte und logische System

In dem bestehenden seit Jahren bewährten, deutschlandweit benutzten Modell werden die Kosten im Verhältnis des Verkehrs von und zu den Grundstücken der Hauseigentümer/innen und dem Durchgangsverkehr in der Straße verteilt. Die Kosten des Durchgangsverkehrs werden durch die von allen Bürgerinnen und Bürgern aufgebrachten Steuereinnahmen der Gemeinde finanziert.        

Das neue System mit seinen Ungereimtheiten

Das jetzt für Guntersblum vom Gemeinderat vorgesehene neue Modell, das von der SPD als viel solidarischer gepriesen wird, dient in Wirklichkeit dazu, die solidarische Finanzierung aus Steuermitteln der Gemeinden zu verringern und die Hauseigentümer unabhängig von ihrer finanziellen Lage kräftig zu belasten. Dazu dient eine recht absurder Trick: Ganz Guntersblum wird zu einem einzigen Abrechnungsgebiet gemacht. Der Durchgangsverkehr durch Einwohner Guntersblums verschwindet dadurch aus der Rechnung. Die Gemeinde muss nur noch für die Nutzung der Ortsstraßen durch Fremde aufkommen. Dafür ist im Gesetz ein Mindestbetrag von 20 % der Gesamtkosten vorgesehen. Die Gemeinde kann freiwillig auch einen höheren Anteil übernehmen. Das wird zu Anfang, bei der Einführung des neuen Systems auch passieren, im Gespräch sind 35-40 %. Der heutige Anteil liegt erheblich höher, die genaue Höhe ist nicht bekannt, den Unterschied bezahlen in dem neuen System die Hauseigentümer/innen.

Vergleich der finanziellen Wirkungen fehlt

Normalerweise werden vor der Einführung eines solchen neuen Systems Rechnungen durchgeführt, wie das System im Vergleich zum alten System wirken wird. Jetzt steht  nicht einmal fest, wie hoch die jährlichen Beiträge nach dem neuen System voraussichtlich sein werden.  Mit in solchen Rechnungen enthaltenen Angaben könnte man alternative Rechnungen durchführen, was natürlich nicht im Sinne der Befürworter der Umstellung auf wiederkehrende jährliche Beiträge wäre. Es gibt nur Informationen über 5 Maßnahmen zur Strassenerneuerung, die in den kommenden 5 Jahren durchgeführt werden sollen. Für diese 5 Maßnahmen wird mit erheblichen Vorbehalten ein wiederkehrender Beitrag von etwa 20 Cent pro Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche im Jahr erwartet.

Diese Rechnung ist aber keine Prognose für die tatsächlichen Kosten, die von den Hauseigentümer/innen getragen werden müssen. In Guntersblum gibt es rund 90 Straßen. Sofern jedes Jahr nur eine Straße erneuert wird, dauert es 90 Jahre bis alle Straßen erneuert sind. Nimmt man realistischer Weise an, dass im Durchschnitt alle 30 Jahre eine Straße erneuert werden muss, sind 3 Erneuerungsmaßnahmen im Jahr notwendig.

Der Anteil für die Hauseigentümer muss dabei nicht auf das dreifache der oben genannten 20 Cent steigen, aber mit dem doppelten Betrag oder etwas mehr zu rechnen ist nicht unrealistisch.

Für ein Einfamilienhaus  auf  einem Grundstück von 400 Quadratmetern ergibt sich so ein jährlich wiederkehrender Beitrag von 192 €, bei 600 Quadratmetern 288 € und bei 800 Quadratmetern 384 €. Diese Zahlen beruhen auf einem Anteil der Gemeinde von 40 % an den Kosten. Da die Gemeinde jedes Jahr nur eine der sehr dringend erforderlichen Maßnahmen durchzuführen plant, kann man davon ausgehen, dass sie gar nicht das Geld für 3 Maßnahmen hat. Möglicherweise hat sie nicht einmal für 2 Maßnahmen genug Geld. Sie kann sich wohl nur den Mindestanteil von 20 % leisten. Dann würde der Anteil der Hauseigentümer/innen von 60 % auf 80 % zunehmen. Die oben genannten Werte stiegen um ein Drittel: für das 400 Quadratmeterhaus auf  256 €, bei 600 Quadratmetern auf  384 € und bei 800 Quadratmetern auf  512 €. Bessere Schätzwerte könnte nur eine Rechnung nach den üblichen Methoden bei der Planung von Projekten ergeben, die unsere Verwaltung nicht durchführen will oder kann.   

Eine eigene Rechnung auf schwieriger Informationsbasis

Da es in Guntersblum keine solchen Rechnungen gibt, ist man auf Schätzungen angewiesen. Das Hauptproblem bei der Schätzung ist, ob die Anteile für den Durchgangsverkehr und damit dem Gemeindeanteil in der Vergangenheit tatsächlich so berechnet worden sind, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Es gibt  Hinweise, dass die Gemeindeanteile nicht immer die volle Höhe des Anteils des Durchgangsverkehrs berücksichtigten. In der hier durchgeführten Rechnung wurde deshalb für das bisherige System mit geringeren Werten gerechnet.

Die notwendigerweise mit teilweise etwas kühnen Annahmen durchgeführte Rechnung ist hier für näher interessierte Leser/innen zu finden. Die Leser/innen können die Annahmen in der Excel-Tabelle verändern und durch ihre eigenen kühnen Annahmen ersetzen. Solange die Gemeinde keine Rechnungen vorlegt, bleibt nichts anderes übrig.

Mehrbelastung der Hauseigentümer/innen um die Hälfte?

Bei einer Gemeindebeteiligung von 40 % nach einer Umstellung dürfte die Belastung der Grundstückseigentümer insgesamt um etwa die Hälfte steigen und der Gemeindeanteil entsprechend geringer werden. Noch höhere Steigerungen sind für die Anlieger der beiden Landesstrassen und die Anwohner reiner Wohngebiete zu erwarten.

Hauseigentümer/innen stark befahrener Straßen hoch belastet

Dies betrifft insbesondere die Hauseigentümer/innen an den beiden Landesstraßen, die durch Guntersblum führen. Würden sie nicht einbezogen, könnte nicht nur ein Abrechnungsbereich gebildet werden, was den Plan des Gemeinderats, auf Kosten der Hauseigentümer/innen den Gemeindeanteil zu senken, vereiteln würde. Es handelt sich um die Landesstraße 439 von Alsheim über Alsheimerstraße, Promenade und Wormser Straße bis zur B9 und um die Landesstraße 437 von Eimsheim über die Eimsheimer Straße, Hauptstraße bis zur Anschlußstraße zur B9. Die Instandhaltung von Landesstraßen ist auch innerhalb von Ortschaften Sache des Landes, soweit die Straße im Ort nicht wesentlich breiter als außer Orts ist. Für den breiteren Straßenteil, die Gehwege und die Beleuchtung ist die Gemeinde zuständig.

Da sowohl die beiden Landesstraßen als auch die Hauptstraße und die Alsheimerstraße zwischen Promenade und Hauptstraße ganz überwiegend vom Durchgangsverkehr genutzt werden und der Teil der Fahrten von und zu den Grundstücken der Straßenanwohner nur sehr gering ist, hätte bisher die Gemeinde praktisch alle anfallenden Kosten voll übernehmen müssen. Die Rechnung berücksichtigt den tatsächlich niedrigeren Gemeindeanteil. Die Hauseigentümer/innen mussten zwar weit überdurchschnittlichen Straßenlärm ertragen, hätten aber weitgehend von Belastungen durch den Unterhalt der Straßen verschont bleiben müssen. Nach dem neuen Modell würden sie genau so viel bezahlen müssen, wie Anwohner von ruhigen Straßen. Solidarität auf Art der SPD.


Warum es nur einen Abrechnungsbereich im neuen System gibt

Das neue Modell funktioniert nur dann im Sinne der Befürworter, wenn es nur einen Abrechnungsbereich gibt. Man könnte sich das Modell auch anders vorstellen. Ähnliche Ortsteile könnten zu Abrechnungsbereichen zusammengefasst werden. Dabei würde aber die Gemeinde entsprechend des Anteils des Durchgangsverkehrs aus den anderen Abrechnungsbereichen die Kosten anteilig tragen müssen. Dies ist nicht im Sinne der Erfinder dieses Systems.

Nur ein Abrechnungsbereich nicht generell verfassungsmäßig

Als das System in Rheinland-Pfalz eingeführt wurde, sahen die Verwaltungsgerichte die Zusammenfassung ganzer Ortschaften zu einem einheitlichen Abrechnungsbereich sehr kritisch. Da der Landesregierung dies nicht passte, wurde das ursprünglich für mehrere Abrechnungsbereiche offenere System geändert. Jetzt ist ein Abrechnungsbereich pro Gemeinde die Regel. Die Wahl von mehreren Abrechnungsbereichen muss die Gemeinde in der Satzung begründen. Die Verwaltungsgerichte konnten dagegen nichts mehr machen.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis im Jahr 2014 in einer Entscheidung zwar für verfassungsmäßig gehalten, aber nur unter Beachtung einer Reihe von Bedingungen. Einheitliche Abrechnungsbereiche sind nicht automatisch verfassungsgemäß, wie die Befürworter oft behaupten.

So hat das Bundesverfassungsgericht einen einheitlichen Abrechnungsbereich für Großstädte als nicht verfassungsgemäß beurteilt. Die Bildung eines einheitlichen Abrechnungsbereichs ist auch nur möglich, wenn darin ein konkreter Vorteil für ein Grundstück gegeben ist. Ein Beitrag kann nur gefordert werden, wenn ein konkreter Vorteil für die Beitragspflichtigen besteht. Ob die Gerichte die Einbeziehung der in Randlage außerhalb der üblichen Verkehrsbeziehungen liegenden reinen Wohnbereiche südlich der Alsheimerstraße und am nördlichen Ende Guntersblums als einen Vorteil für die Grundstücke im übrigen Ortsbereich ansehen würden, müsste gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden.

Klarer ist eine andere Bedingung des Bundesverfassungsgerichts:

„Die Gemeinden werden zudem bei der Bildung der Abrechnungseinheiten zu berücksichtigen haben, ob dabei Gebiete mit strukturell gravierend unterschiedlichem Straßenausbauaufwand zusammengeschlossen werden, falls dies zu einer auch bei großzügiger Pauschalierungsbefugnis mit Rücksicht auf das Gebot der Belastungsgleichheit nicht mehr zu rechtfertigenden Umverteilung von Ausbaulasten führen würde“.

Da die Straßen in reinen Wohngebieten wesentlich weniger belastet werden, müssen sie nicht so aufwändig gebaut und nur in sehr viel größeren Abständen erneuert werden. Dies liegt an der Randlage, wodurch es zu wenig Durchgangsverkehr kommt und der annähernd ausschließlichen Nutzung der Straßen durch Personenkraftwagen. Die Straßen sind in den neuen Wohngebieten zwar ähnlich breit wie im übrigen Ortsbereich, haben aber oft keine Bürgersteige. Entsprechend ist der Aufwand für die Erneuerung solcher Straßen sehr viel niedriger als in den Straßen mit mehr Durchgangsverkehr.

Befreiung von Beitragspflicht im neuen System systemwidrig

Die Umstellung vom alten auf ein neues System ist keineswegs so einfach, wie der Gemeinderat glaubt. Das Gesetz ermöglicht es, bei der Überleitung auf das neue System für maximal 20 Jahre auf die Erhebung von Beiträgen zu verzichten. Dies wird so gehandhabt, dass in den ersten 20 Jahren seit der Errichtung von neuen Wohngebieten die Gemeinden diese Wohngebiete von der Beitragspflicht ausnehmen.

In Guntersblum ist geplant, auch die Anlieger von Straßen, die kürzlich erneuert wurden, für 20 Jahre von der Beitragspflicht zu entbinden. Konsequenterweise müssten dann aber auch die Anlieger von Straßen, die in den letzten 20 Jahren erneuert wurden, entsprechen berücksichtigt werden. Für ältere, weniger als 20 Jahre alte Baugebiete, wird dies in anderen Satzungen von Orten der Verbandsgemeinde mit wiederkehrenden Beiträgen so gehandhabt.

Auf den ersten Blick erscheint diese Verschonung von Beiträgen plausibel. Bei näherem nachdenken ist dies aber ein Systembruch. In dem neuen System wird der Beitrag erhoben, weil von dem Grundstück ausgehend das ganze System genutzt werden kann. Die Straße vor der eigenen Haustür ist der notwendige Zugang zum bestehenden System, für den die Hauseigentümer/innen auch bei Wasser, Strom und Abwasser sorgen müssen. Nach dem Anschluss an diese Systeme zahlen sie mit ihren Gebühren auch für die Reparatur von bestehenden alten Anlagen, ohne dies groß zu merken.

Bei den Fällen, in denen Anlieger für Erneuerungen ihrer Straße in letzter Zeit bezahlt haben, ist das nicht viel anders. Auch hier wird der wiederkehrende Beitrag nicht für die möglicherweise zukünftig erforderliche Reparatur des eigenen Straßenzugangs bezahlt, sondern für die Erhaltung des als Einheit gesehenen Systems. Das ganze System nutzt aber auch ein Pechvogel, der gerade für die Erneuerung seiner Straße gezahlt hat.

Dass man im neuen System zu solchen Widersprüchen kommt, liegt daran, dass das Denken, das hinter dem System steht, den Menschen fremd ist und von ihnen nicht akzeptiert wird.

Keine Beiträge der Hauseigentümer in manchen Bundesländern

In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg und Hamburg werden keine Beiträge der Anlieger für die Erneuerung von Straßen erhoben, sondern die Straßen voll mit Steuermitteln erhalten. Würde man auf ein solches sehr vernünftiges System in Rheinland-Pfalz umstellen, käme niemand auf die Idee, für die in der Satzung vorgesehenen Fälle einen Steuerfreibetrag für 20 Jahre vorzusehen. Bis es soweit ist, sollte man das alte System beibehalten und kein neues System einführen, das solche Verrenkungen zur Folge hat.

Neues System ganz überwiegend in Klein- und Kleinstgemeinden

Die Einführung eines solches Systems mit nur einem Abrechnungsbereich haben bisher in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz nur Klein- und Kleinstgemeinden eingeführt oder sind dabei die Einführung zu beraten. Von den größeren Gemeinden ist nur der Guntersblumer Gemeinderat auf diese Idee gekommen. In der Tabelle kann man sehen, dass die 8 kleinen Gemeinden, die das neue System erwägen oder beschlossen haben, zwar 40 % der Gemeinden der Verbandsgemeinde stellen, aber nur 16 % der Einwohner.



























Die Zahl von 40 % der Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die bereits auf wiederkehrende Beträge umgestellt haben setzt sich ähnlich zusammen. Es gibt zwar auch Großstädte in Rheinland-Pfalz, die von der SPD auf wiederkehrende Beiträge umgestellt wurden. Dort hat das Bundesverfassungsgericht die Einrichtung nur eines einzelnen Abrechnungsbereichs aber als verfassungswidrig verboten.

Interesse an wirtschaftlichen Lösungen sinkt im neuen System

Die jetzige Regelung, dass die Hauseigentümer/innen unmittelbar zur Finanzierung von Erneuerungsmaßnahmen herangezogen werden, gewährleistet eine gewisse Kontrolle der Verwaltung. Die vorgesehene Maßnahme muss den Hausbesitzer/innen dargestellt und begründet werden. Die Gemeinde muss eventuell nachweisen, dass die Erneuerung nicht vorzeitig erfolgen muss, weil die Gemeinde und Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich der Erneuerung der obersten Fahrbahndecke, für die sie alleine zuständig ist und selbst finanzieren muss, nicht rechtzeitig und wirkungsvoll durchgeführt hat. Falls dies der Fall sein sollte, muss die Gemeinde die Kosten der Erneuerung unter Umständen voll übernehmen. Mein Eindruck ist, dass die Instandhaltung der Straßen von Guntersblum nicht über jeden Zweifel erhaben ist.

In einem System wiederkehrender Beiträge kann die Gemeinde frei schalten und walten. Da die Kosten in einem großen Topf verschwinden, haben einzelne Hauseigentümer/innen kein großes Interesse auf die Kosten zu schauen. Sie werden eher kostspieligere Lösungen bevorzugen und auch verlangen, um von der „Versicherung“ „wiederkehrende Beiträge“ wie von anderen Versicherungen ordentlich etwas herauszuholen. Das Interesse der Hauseigentümer und der Gemeinde an der Instandhaltung der Straßen geht auch zurück, weil eine vorzeitige Erneuerungsnotwendigkeit finanziell für die Hauseigentümer nicht mehr nennenswert zu spüren ist und die Gemeinde keine Folgen einer unzureichenden Instandhaltung befürchten muss. Diese Nachteile hätte allerdings auch eine voll steuerfinanzierte Lösung.

Hauseigentümer/innen mit finanziellen Problemen in beiden Systemen

Das von den Befürwortern der wiederkehrenden Beiträge gerne benutzte Argument, finanzschwache Hauseigentümer/innen hätten große Schwierigkeiten, die zum Teil nicht unbeträchtlichen einmaligen Beträge für Erneuerungen zu zahlen, ist zwar nicht falsch aber unvollständig. Dem finanzschwachen Rentner in seinem Häuschen fällt es nämlich auch schwer jedes Jahr einen kleineren aber für ihn nicht so leicht verkraftbaren Betrag zu zahlen, ohne dass sich dies für ihn zu Lebzeiten in vielen Fällen auszahlen wird. Die Zahl dieser Fälle ist bei wiederkehrenden Beiträgen mit Sicherheit größer als die wenigen Problemfälle bei einmaligen Zahlungen, die für die Eigentümer von schuldenfreien Häusern unschön aber lösbar sind.

Weniger Einkommensteuer im Haushalt der Gemeinden

Im Grunde weiß jeder, dass die Finanzierung der Erhaltung von Straßen am besten von den Gemeinden aus Steuermitteln erfolgen sollte. Leider sind aber die Steuermittel der Gemeinden sehr knapp. Zum Teil liegt das daran, dass der Anteil der Einkommensteuer an der Gemeindefinanzierung seit einem Höhepunkt im Jahr von 48 % mit Schwankungen seitdem immer weiter zurückgegangen ist und heute nur noch 37 % der Gemeindefinanzen ausmacht. Dies ist eine Folge der verfehlten Steuerpolitik, die von der in Guntersblum und auch in der Verbandsgemeinde dominierenden informellen Koalition von SPD und CDU zu verantworten ist.

Die „Informationen“ der Verbandsgemeinde zum Vergleich

Zum Schluss der versprochener Blick auf die "Informationen" in der absichtlich durch eine kurzfristige Einladung mit nur zehn Besuchern durchgeführten "Informationsveranstaltung". Bevor sie die Vortragsnotizen des Vertreters der Verbandsgemeinde lesen, einige Hinweise, auf was Sie achten sollten.

Dass die Gemeinde neben den Hauseigentümer/innen einen Beitrag für die Erneuerung von Straßen leistet, wird zwar erwähnt. Es wird aber nicht gesagt, dass und aus welchen Gründen die Einführung wiederkehrender Beiträge, wie in Guntersblum geplant, zu einem Rückgang des Beitrags der Gemeinde führen wird. Die Untergrenze des Beitrags der Gemeinde wird mit 25 % falsch angegeben. Die Untergrenze ist 20 %.

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht einfach den wiederkehrenden Beitrag für verfassungsmäßig erklärt, sondern festgestellt, dass dies nur unter bestimmten Bedingungen gilt.

Alle zahlen den gleichen Beitrag, ist Unsinn. Kurz darauf wird darauf hingewiesen, dass sich die Beiträge nach der Grundstücksgröße und der Bebauung unterscheiden.

Die Darstellung der Möglichkeit verschiedene Abrechnungsgebiete zu bilden ist falsch. Sie stellt nur auf die räumliche Trennung ab, was rechtlich völlig überholt ist.

Dass die Einbeziehung der Anwohner der Landesstraßen notwendig wird, weil unbedingt ein einheitlicher Abrechnungsbereich gebildet werden soll, bleibt unerwähnt.

Die PDF-Datei des Vortrags finden Sie hier.


Was können wir tun?

Die mögliche Umstellung auf wiederkehrende Beiträge hat viele Aspekte, die man unterschiedlich sehen kann. Dass der Gemeinderat einfach ohne Information und Diskussion mit den Bürger/innen entscheiden will, ist zutiefst undemokratisch.

Es liegt in Ihrer Hand, falls Sie die hier vorgetragenen Bedenken teilen und vollständige Informationen durch die Gemeinde und eine Diskussion mit den Bürgern erwarten, dies auch gegenüber der Gemeinde und den Gemeinderäten zum Ausdruck zu bringen. Viel Zeit dazu ist nicht. Der Gemeinderat hat sich einen günstigen Zeitpunkt für den Beschluss der neuen Satzung ausgewählt. Vielleicht lässt ihnen die Fußballweltmeisterschaft ein ganz kleines bisschen Zeit aktiv zu werden.

Eine Möglichkeit ist auch, Freunde auf diese Internetseite hinzuweisen.

Falls Ihnen die Fußballweltmeisterschaft Zeit lässt zu der Gemeinderats-Sitzung am 21. Juni zu kommen, die Sitzung findet ab 19 Uhr im Rathaussaal des alten Schlosses statt. Punkt 4 der Tagesordnung ist „Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau der Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Guntersblum (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge -WKB).

Wenn Sie jemanden älteres ohne Internetzugang kennen, können Sie hier diesen Text als PDF Datei herunterladen.






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Dr. Jochen Noll

Kirchstraße 1

67583 Guntersblum

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